Ganz gleich ob iPhone, iMac, iPod oder iPad, das kleingeschriebene ‘i’ ist längst zum Markenzeichen von Apple geworden. So ging Apple wohl auch davon aus, dass es keine anderen Marken- und Produktnamen geben dürfte, die das ‘i’ auf irgendeine Art und Weise hervorheben. Die kühne Vorstellung von einem Monopol auf den Buchstaben wurde dem US-Konzern allerdings von einem Schiedsgericht des australischen Markenamtes gründlich vermiest.
Apple
hatte Klage gegen einen kleinen australischen Online-Händler – Wholesale Central – eingereicht, welcher die Marke DOPi anmelden wollte. Dieser Markenname missfiel Apple. Hauptargument war, dass der Markenname DOPi rückwärts gelesen iPOD hieße. Mal ganz ehrlich – wem ist das gleich aufgefallen? Außerdem wäre der Name den eigenen Produktnamen zu ähnlich und Konsumenten würden durch das kleingeschriebene ‘i’ im Produktnamen in die Irre geführt, so Apple.
Glücklicherweise zeigte sich das australische Markenamt trotz schlagkräftiger Argumente nicht überzeugt und urteilte, dass das kleine ‘i’ nicht zu schützen ist. Die Marke DOPi darf nun also doch angemeldet werden und unter diesem Namen werden künftig wahrscheinlich Taschen für Notebooks, MP3-Player, Handys etc. verkauft. Dieser Rechtsstreit gegen und sowie Berichterstattungen rund um die Welt scheinen die wohl kostengünstigste und zugleich weitreichendste Werbung für die Marke DOPi und den Händler Wholesale Central zu sein. Trotzdem sollte der Online-Händler mit dem Markennamen DOPi etwas vorsichtig umgehen. So empfiehlt es sich beispielsweise nicht, die Marke DOPi künftig in irgendeinen Zusammenhang mit Apple zu bringen. Auf den Werbeslogan “Ein DOPi für den iPOD” muss nun wohl verzichtet werden.
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